Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Umzüge, Spezialtransporte, Einlagerung und Räumungen.
1. Geltung
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Umzugsunternehmen Berlin Wilmersdorf und dem Auftraggeber über Umzüge, Transporte, Einlagerung und Räumungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angaben auf dieser Website sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber unser schriftliches Angebot annimmt. Grundlage des Angebots sind die vom Auftraggeber gemachten Angaben sowie das Ergebnis der Besichtigung.
3. Preis und Mehraufwand
Der im Angebot genannte Preis ist verbindlich, soweit sich die Grundlagen nicht ändern. Ein Mehraufwand kann entstehen, wenn Umfang, Zugänglichkeit oder Etagen erheblich von den Angaben abweichen, wenn Sonderstücke hinzukommen, die nicht angekündigt waren, oder wenn eine beantragte Halteverbotszone durch Dritte blockiert ist. Wir weisen vor Ort darauf hin, bevor wir fortfahren.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Räume zugänglich sind und benennt eine Person, die vor Ort entscheiden darf. Verpacktes Gut muss transportfähig gepackt sein. Wertsachen, Bargeld, Schmuck, Urkunden und Datenträger transportiert der Auftraggeber selbst.
5. Haftung
Es gilt die gesetzliche Haftung nach § 451e HGB mit 620 € je Kubikmeter Laderaum. Eine darüber hinausgehende Deckung vereinbaren wir auf Wunsch gesondert vor Beginn der Arbeiten. Für Schäden an Gut, das vom Auftraggeber selbst gepackt wurde, haften wir nur bei nachgewiesenem Verschulden unsererseits. Schäden sind unverzüglich, äußerlich nicht erkennbare innerhalb der gesetzlichen Fristen anzuzeigen.
6. Abrechnung nach Zeit
Bei Stundenabrechnung beginnt die berechnete Zeit mit dem Eintreffen des Teams an der ersten Adresse und endet mit Abschluss der Arbeiten an der zweiten. Fahrzeiten zwischen den Adressen gelten als Arbeitszeit. Abgerechnet wird in angefangenen halben Stunden. Pausen von mehr als fünfzehn Minuten werden nicht berechnet. Die Mindestabnahme beträgt zwei Stunden je Kraft.
Stellt der Auftraggeber das Fahrzeug selbst, obliegen ihm Zulassung, Versicherung und die Ladungssicherung während der Fahrt. Wir wirken beim Verstauen mit, übernehmen dafür aber keine Haftung. Lebende Tiere, verderbliche Waren, Bargeld, Wertpapiere, Schmuck sowie Gefahrgut ohne vorherige Absprache sind vom Transport ausgeschlossen.
7. Einlagerung
Eingelagert wird im Sammellager. Ein Zugriff während der Lagerzeit ist nach Ankündigung möglich. Abgerechnet wird nach angefangenen Monaten und tatsächlich belegtem Volumen. Nicht eingelagert werden verderbliche Waren, entzündliche Stoffe, Gasflaschen und lebende Pflanzen oder Tiere.
8. Termine und Absage
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sagt der Auftraggeber später als 48 Stunden vor dem Termin ab, können wir einen Ausfallbetrag in Höhe von 25 Prozent des Auftragswerts berechnen, bei Absage am Termintag 50 Prozent. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Wetterlagen oder behördliche Anordnungen begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz.
9. Zahlung
Die Vergütung ist nach Abschluss der Arbeiten fällig, bei Gewerbekunden nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen. Bei Einlagerung ist das Entgelt monatlich im Voraus zu entrichten.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist Gerichtsstand Berlin. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.